AGB´s

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Firma Klamke Schildersysteme:

1. Abschluß:
Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf Basis der nachfolgenden Bedingungen. Anderweitige Erklärungen sind für uns nur dann bindend, wenn sie schriftlich erfolgen und bestätigt werden. Abweichende schriftliche Vereinbarungen zu einzelnen Punkten dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen setzen jedoch die Übrigen nicht außer Kraft.

2. Angebote:
Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere Angebote drei Monate ab Erstellungsdatum.

3. Lieferung: 
die genannten Preise gelten grundsätzlich – sofern nichts anderes vereinbart ist – ab Werk zzgl. Verpackungskosten. Verpackungsmaterial kann nur bei frachtfreier Rücksendung zurück genommen werden.
Die Ware reist grundsätzlich auf Gefahr des Empfängers, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

4. Lieferzeiten:
Unsere Lieferpflicht besteht erst, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt ist. Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt am Tage der angenommenen Bestellung und nach Klärung aller kaufmännischen und technischen Fragen.
Bei Verzögerung der Lieferung muß vom Kunden eine angemessene Nachfrist eingeräumt werden. Ein Rücktrittsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Dieses Rücktrittsrecht gilt nicht für bereits erfolgte Teillieferungen. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen.

Bei höherer Gewalt oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen, die eine Lieferung verhindern, z.B. Lieferschwierigkeiten von Vorlieferanten, können wir ganz oder teilweise von unserer Lieferpflicht zurücktreten.

Sofern bei Abnahmeverzögerung fertige Teile aufbewahrt bzw. zwischengelagert werden müssen, sind wir berechtigt, dem Auftraggeber Einlagerungskosten in ortsüblicher Höhe zu berechnen.

Vom Kunden gewünschte Auftragsänderungen, die nach Freigabe der Entwürfe erfolgen, führen zunächst zum Produktionsstop. Mehraufwendungen bzgl. Material und Zeit werden ermittelt und dem Kunden mitgeteilt. Erst nach dem Erhalt einer schriftlichen Einverständniserklärung zur Kostenübernahme wird die Produktion fortgesetzt.

5. Lieferumfang
Die in Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebenen Maße und Farben sind Richtwerte. Abweichungen in einer branchenüblichen Toleranz sind zulässig. Das Gleiche gilt für geringfügige Abweichungen in der Darstellung oder Farbe beim Vergleich mit der Kundenvorlage. Solche Abweichungen sind in der Regel technisch bedingt. Es handelt sich trotzdem um eine vertragsgemäße Lieferung. Annahmeverweigerung oder Abzüge sind daher nicht berechtigt.

Grundsätzlich dürfen wir die von uns gelieferte Ware mit unserem Firmenzeichen versehen. Sollte der Kunde dies nicht wünschen, Bitten wir um einen entsprechenden Vermerk auf der Bestellung.

Bei Anlagen, die Montage und Elektroinstallation beinhalten, gelten die Preise grundsätzlich ohne Zuleitung, elektrischen Anschluss und Erdung.

6. Beschädigungen
Beim Empfang der Ware ist der Kunde verpflichtet, die Ware sofort auf äußerlich erkennbare Verpackungs- oder Warenschäden zu prüfen und gegebenenfalls vom Zusteller bestätigen zu lassen. Im Schadensfall sind Ersatzansprüche vom Empfänger direkt beim Frachtführer zu stellen.

7. Eigentumsrecht und Zahlung
Sofern nicht anderes vereinbart ist, gilt ein Zahlungsziel von 10 Tagen netto.

Alle von uns gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt. Der Kunde ist zur Herausgabe der Ware verpflichtet.

8. Konstruktion
Der Bau von Wegeleitsystemen basiert auf Erfahrungswerten. Teilweise ist jedoch ein statischer Nachweis erforderlich. Preise hierfür sind in den Angeboten nicht enthalten. Wir durch die Überprüfung der Statik eine Konstruktionsänderung erforderlich, müssen wir die Kosten an den Kunden weitergeben.

9. Genehmigungspflicht
Für die Anbringung von Schildern oder Lichtwerbeanlagen besteht oft eine Genehmigungspflicht. Zur Einholung dieser ordnungsbehördlichen Genehmigung ist allein der Auftraggeber gesetzlich verpflichtet.

10. Zeichnungen, Entwürfe, Freigaben, Dateien
Zeichnungen, Dateien etc. sind in jedem Fall Eigentum des Auftragnehmers, auch dann, wenn der Auftraggeber hierfür einen Kostenanteil bezahlt hat. Die Daten stehen aber für Folgeaufträge einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung.

An Zeichnungen, Entwürfen, Angeboten und Mustern behalten wir das Eigentums- und Urheberrecht. Diese Unterlagen dürfen Dritten, insbesondere Mitbewerbern nicht zugänglich gemacht werden. Sie dürfen auch nicht zu Ausschreibungszwecken genutzt werden.

11. Gewährleistung
Für die von uns gelieferten und montierten Produkte über nehmen wir in Bezug auf Funktion und Haltbarkeit eine Gewährleistung von einem Jahr ab Lieferdatum.
Für Beleuchtungskörper inkl. Zubehör können wir eine Gewährleistung nur für solche Mängel übernehmen, die sofort nach Inbetriebnahme beim Kunden auftreten.

Erkennbare Mängel sind innerhalb von 3 Tagen nach Wareneingang schriftlich bei uns einzureichen. Danach gilt die Ware als angenommen.

Reklamationen nach Weiterverarbeitung können wir nicht anerkennen.

Bei Beschriftungsaufträgen und grafischen Arbeiten geht die Gefahr etwaiger Fehler mit der Freigabe der Druckvorlage auf den Auftraggeber über.

12. Haftung
Im Gewährleistungsfall übernehmen wir die Kosten für die Behebung des Mangels. Mängelfolgeschäden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Kosten der Mängelbeseitigung beschränken sich maximal auf die Höhe des ursprünglichen Lieferwertes.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für alle Rechtsgeschäfte gilt Siegburg als unser Gerichtsstand.

Klamke Schildersysteme, Stand Januar 2005